Untersuchungen zum Altholzinselprogramm in Hessen
Seit 1977 besteht im hessischen Staatswald das Altholzinsel-Programm, welches darauf abzielt, ein landesdeckendes Netz von ungenutzten alten Buchenbeständen als Lebensraum zu erhalten. Die vorliegende Publikation liefert eine Auswertung zum aktuellen Ist-Zustand der Altholzinseln und entwirft vor dem Hintergrund einer Auswertung von wissenschaftlichen Arbeiten zur Bedeutung von Alt- und Totholz Leitlinien für den künftigen Alt- und Totholzschutz in Hessen. Damit soll die herausragende Bedeutung toten Holzes als Schlüsselressource für den Erhalt der Biodiversität im Wald gewürdigt werden.
In verschiedenen Arbeiten wurden der bestand der Altholzinseln in Hessen erfasst und bewertet sowie eine Erfolgskontrolle einzelner Altholzinseln im Vergleich zum Wirtschaftswald durchgeführt. Die Ergebnisse sind nachfolgend kurz zusammengefasst. Nachlesbar sind Sie in der nebenstehenden Publikation, die zum Preis von 10,– € (inkl. Porto und Verpackung) beim Verfasser zu beziehen ist. Eine Kurzfassung der übergeordnet ableitbaren Ziele zum Biotopverbund für Alt- und Totholz-Lebensräume sind in reinem Beitrag in der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ zusammengefasst (Download als PDF: 3,6 MB).
Ergebnisse der Bestandskontrolle
Wie viele Altholzinseln bestehen in Hessen, in welchem Zustand befinden sie sich?
Durch die Forstämter wurden in den Jahren 2000 bis 2002 die in Hessen aktuell vorhandenen Altholzinseln erfasst und mittels Geländekontrolle auf ihren Zustand überprüft. Insgesamt wurden 958 Altholzinseln in Hessen gemeldet, die eine Fläche von zusammen 1 708 ha einnehmen. Die mittlere Flächengröße je Altholzinsel beträgt 1,78 ha. Sämtliche Altholzinseln besitzen einen Anteil von 0,21 % an der hessischen Holzbodenfläche. Insgesamt sind 2,5 % der geeigneten Buchenbestände Hessens (> 140-jährige Altersklassen) als Altholzinseln ausgewiesen.
Der Zielrichtung des Altholzinsel-Programms entsprechend dominiert die Buche mit 80,2 % Anteil an der Bestockung aller erfassten hessischen Altholzinseln. Zusammen mit den Eichen (13,7 %) und sonstigen Laubbäumen (2,1 %) erreichen die Laubbäume insgesamt 96,0 %. Die Buchen waren im Durchschnitt 173 Jahre alt.
Stehendes Totholz ist mit im Mittel 2,3 Stämmen der schwachen Dimension (20 bis 40 cm Bhd) vorhanden, solches mit > 40 cm Bhd findet sich mit durchschnittlich 4,5 Stämmen je Altholzinsel. Liegendes Totholz der schwächeren Dimension (20 bis 40 cm Bhd) ist mit 2,5 bzw. der stärkeren (> 40 cm Bhd) mit 2,3 Stämmen/Altholzinsel nachgewiesen.
Ergebnisse der Erfolgskontrolle
Unterscheiden sich die vorkommenden Artenspektren und Strukturen zwischen Altholzinsel und Wirtschaftswald? War das Altholzinsel-Programm somit erfolgreich?
Vier Altholzinseln und drei in regulärer Bewirtschaftung stehende Vergleichsflächen in den Forstämtern Darmstadt und (ehemals) Seeheim-Jugenheim wurden anhand folgender Kriterien untersucht:
- Totholz:
Das Gesamtvolumen an Totholz (generell ab 7 cm Durchmesser) beträgt in den Altholzinseln zwischen 19,4 und 102,4 Vfm/ha, in den Vergleichsflächen zwischen 8,7 und 58,8 Vfm/ha.
In den Altholzinseln hat sich ein deutliches Totholzvolumen akkumuliert, in welchem meist alle vier Zersetzungsgrade relativ ausgewogen vertreten sind – in den Wirtschaftswäldern dominieren geringere Zersetzungsgrade. Die Volumina liegen überwiegend noch unter den Mengen, die in mindestens 50 Jahre ungenutzten Naturwäldern gemessen wurden.
- Baumhöhlen:
Die Höhlendichte ist in den Altholzinseln um Faktor 3 bis 5 gegenüber den Vergleichsflächen erhöht.
Es dominieren Kleinhöhlen mit einer Zahl zwischen 14,7 und 30 Höhlen/ha in den Altholzinseln bzw. 3,3 bis 6 Höhlen/ha in den Vergleichsflächen. An zweiter Stelle folgen Spaltenhöhlen mit 3,3 bis 15,9 Höhlen/ha in den Altholzinseln und 0,7 bis 2 Höhlen/ha in den Vergleichsflächen. Großhöhlen sind mit 2,3 bis 7 Höhlen/ha in den Altholzinseln und mit 0 bzw. 2 Höhlen/ha in den Vergleichsflächen vertreten.
- Sommervögel:
Große Höhlenbrüter (Schwarzspecht, Hohltaube, Dohle) und kleine Höhlenbrüter (Blaumeise, Gartenbaumläufer, Kleiber, Kohlmeise, Star u.a.) zeigen in den Altholzinseln überwiegend arten- und individuenreichere Bestände. Hohltaube und Dohle als wesentliche Zielarten des Altholzinsel-Programms wurden nur in den Altholzinseln gefunden.
In der Regel sind die Arten- und Individuenzahlen der je Begehung in den Altholzinseln registrierten Vögel insgesamt deutlich höher als in den Vergleichsflächen; im Einzelfall hängt dieses jedoch von der Struktur der jeweiligen Fläche ab.
- Totholz-Käfer:
Es wurden 193 an Holz lebende Käferarten nachgewiesen, davon 57 Arten (30 %!) der Roten Liste Deutschlands, teils mit hessenweiter, für einzelne Arten sogar bundesweiter Bedeutung. Beispiele sind der Bleiche Alteichen-Nachtbock (Trichoferus pallidus; nur wenige Fundorte in Deutschland, Indikatorart für artenreiche Käfergemeinschaften) und der Berliner Prachtkäfer (Dicerca berolinensis; letzte Nachweise in Deutschland im Rhein- und Donaugebiet).
Der Anteil der Rote-Liste-Arten beläuft sich im Trockenaue-Standort Griesheim auf 33 %, ein Wert, der dieser Altholzinsel und diesem Biotoptyp (trockenwarme, relativ lichte Eichenstandorte) im Allgemeinen aus Sicht des Artenschutzes eine prioritäre Stellung zuweist.
In den Buchenwald-Altholzinseln i.e.S. beträgt der Anteil der Rote-Liste-Arten kumuliert 20,7 %, die drei untersuchten Flächen besitzen somit besonderen naturschutzfachlichen Wert, der sich auch deutlich im Vergleich mit den drei Vergleichsflächen bemessen lässt, die kumuliert nur einen Rote-Liste-Anteil von 11,4 % aufweisen.
Die Ergebnisse bei den Gesamtartenzahlen zeigen das gleiche Bild: Die Altholzinseln weisen kumuliert 116 Arten, die Vergleichsflächen 70 Arten auf, was einem Anteil von nur 60 % entspricht. Noch gravierender sind die Unterschiede bei den absoluten Zahlen der Rote-Liste-Arten im Artenspektrum, wo in den Altholzinseln 24 gefährdete Arten (darunter ein Erstnachweis für Hessen), in den Vergleichsflächen nur 8 Arten zu finden waren.
- Moose:
Je Altholzinsel wurden 35 bis 57 Arten gefunden, gegenüber 31 bis 37 Arten in den Vergleichsflächen; es fielen deutlich höhere Artenzahlen und Häufigkeiten sowie stärker gefährdete Arten in den Altholzinseln auf.
Literaturauswertung
Welche Bedeutung haben Alt- und Totholz für den Naturschutz insgesamt?
Zum ökologischen Wert von Totholz wurden Resultate aus der Fachliteratur zusammengefasst. Dabei zeigt sich, dass dessen Vorkommen für zahlreiche Artengruppen ein Schlüsselfaktor für das Vorkommen im Wald ist – insbesondere für Käfer, Hautflügler (Ameisen, Wespen, Wildbienen), Zweiflügler, höhlenbrütende Vögel (u.a. mit dem Schwarzspecht als Großhöhlenbauer), Kleinsäuger, Fledermäuse, Pilze, Moose und Flechten.
Dabei ist Totholz nicht gleich Totholz – seine Qualität und dessen Vielfalt ist ein wichtiges Merkmal. Diesbezüglich sind insbesondere folgende Kriterien von Belang: Baumarten (Laub– oder Nadelholz, einzelne Baumarten), Dimension (besonders wertvoll ist stark dimensioniertes Totholz), Position (stehend oder liegend), Baumalter, Zersetzungsgrad, Belichtung/Exposition, Feuchte, besondere Habitatstrukturen (wie Baumhöhlen, Baumhumus/Mulm, Rindenverletzungen, Pilzfruchtkörper etc.), Strukturdiversität und Zeitfaktoren.
Zentrale Fragen betreffen zudem die Quantität: Wie viel Totholz ist „normal“? Dieses wird anhand spezifischer Untersuchungen zu einzelnen Artengruppen so weit wie möglich konkretisiert, um Anforderungen an einen wirksamen Alt- und Totholz-Biotopverbund formulieren zu können.
Folgerungen für die Planung
Wie ist ein Verbund von Alt- und Totholz in den hessischen Wäldern für die Zukunft aus naturschutzfachlicher Sicht anzulegen?
Alt- und Totholzschutz bildet ein wesentliches Standbein des generellen Zielsystems im Waldbiotopschutz: mit dem Erhalt der landschaftlich charakteristischen Biotoptypen mit ihrem typischen Arteninventar, dem Schutz möglichst vollständiger Lebensgemeinschaften (Biozönosen) in den notwendigen Flächengrößen und räumlichem Verbund, mit der Ermöglichung dynamischer Prozesse natürlicher Entwicklung (mosaikartige Waldsukzession) sowie dem Gewährleisten einer flächendeckenden nachhaltigen forstlichen Nutzung unter Integration des Biotopschutzes, soweit nicht höherrangige Naturschutzziele einen Nutzungsverzicht erfordern.
Begründet wird eine Bestandssicherung der vorhandenen Altholzinseln mit folgenden Zielen:
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Der aktuelle Bestand an Altholzinseln sollte ausnahmslos erhalten werden, solange in diesen die wesentlichen Habitatqualitäten existieren.
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Forstwirtschaftliche Nutzung in den Altholzinseln muss tabu bleiben, auch im Falle von Sturmwürfen.
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In begründeten Einzelfällen kann pflegend eingegriffen werden, jedoch allein aus naturschutzfachlichen Erwägungen.
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Für nicht (mehr) funktionsgerechte Altholzinseln sollte mindestens adäquater Ersatz geschaffen werden.
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Zwecks Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sind Vorkehrungen zu schaffen, welche so weit wie möglich Rücksicht auf den Alt- und Totholz-Erhalt nehmen.
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Die Resultate der Bestandskontrolle erfordern eine Nachbearbeitung in Form einer Beratung der Forstämter und Revierbeamten.
- Altholzinseln sind einzubinden in ein Biotopverbundsystem, für welches die allgemeine biogeographische Theorie und die zusammengestellten aut- und synökologischen Befunde zu den Anforderungen der Alt- und Totholz besiedelnden Flora und Fauna bzw. Biozönosen den notwendigen Hintergrund bilden.
Überträgt man das Biotopverbundkonzept auf Alt- und Totholzlebensräume als die ganz zentralen Schlüsselgrößen des Waldnaturschutzes, so resultieren vier Teilaufgaben:
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Sicherung von Großschutzgebieten als Totalreservate,
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Schaffung von weiteren Altholzinseln als Trittsteinbiotope mit mindestens 5 ha Fläche,
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Gewährleisten korridorartiger Verbindungen zwischen diesen durch tote Einzelbäume/Baumgruppen,
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Erhalt von ungenutzten Einzelbäumen im Bestand.
Kriterien zur Gebietsauswahl, Mindestflächengrößen für Totalreservate, Integration in die forstliche Nutzung und Sofortmaßnahmen für seltene Arten werden beleuchtet und Hinweise zur Verkehrssicherungspflicht gegeben.
In einem Ausblick werden folgende weitere Schritte vorgeschlagen:
1. Entwicklung eines auf einem repräsentativen Zielarten-Set basierenden Modells, welches das Konzept konkreter quantifiziert und auf Landesebene wie regional und lokal als Planungshilfe dient;
2. Analyse der ökonomischen Auswirkungen der schrittweisen Umsetzung des Konzepts und Erarbeitung von Finanzierungsstrategien;
3. Aufbau eines Indikatorsystems mit Weiserflächen, anhand derer die Entwicklung der Biodiversität im Wald generell und besonders in den Alt- und Totholz-Strukturen einem Monitoring unterzogen wird;
4. Ausgleich verbleibender Defizite durch Mittel der öffentlichen Hand, soweit möglich auch unter Nutzung von EU-Fördermitteln.
