Prof. Dr. Eckhard Jedicke
Altholzinseln Hessen
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Prof. Dr. Eckhard Jedicke
Projektentwicklung im Naturschutz

Untersuchungen zum Altholzinselprogramm in Hessen

Seit 1977 besteht im hessischen Staatswald das Altholzinsel-Programm, welches darauf abzielt, ein landesdeckendes Netz von un­ge­nutzten alten Buchenbeständen als Le­bens­raum zu erhalten. Die vorliegende Pub­likation liefert eine Auswertung zum aktu­el­len Ist-Zustand der Altholzinseln und ent­wirft vor dem Hintergrund einer Auswer­tung von wissenschaftlichen Arbeiten zur Be­deu­tung von Alt- und Totholz Leitlinien für den künftigen Alt- und Totholzschutz in Hessen. Damit soll die herausragende Be­deu­tung toten Holzes als Schlüsselressource für den Erhalt der Biodiversität im Wald ge­würdigt werden.

In verschiedenen Arbeiten wurden der bestand der Altholzinseln in Hessen erfasst und bewertet sowie eine Erfolgskontrolle einzelner Altholzinseln im Vergleich zum Wirtschaftswald durchgeführt. Die Ergebnisse sind nachfolgend kurz zusammengefasst. Nachlesbar sind Sie in der nebenstehenden Publikation, die zum Preis von 10,– € (inkl. Porto und Verpackung) beim Verfasser zu beziehen ist. Eine Kurzfassung der übergeordnet ableitbaren Ziele zum Biotopverbund für Alt- und Totholz-Lebensräume sind in reinem Beitrag in der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ zusammengefasst (Download als PDF: 3,6 MB).

 

Ergebnisse der Bestandskontrolle

Wie viele Altholzinseln bestehen in Hessen, in welchem Zustand befinden sie sich?

Durch die Forstämter wurden in den Jahren 2000 bis 2002 die in Hessen aktuell vorhan­de­nen Altholzinseln erfasst und mittels Ge­län­dekontrolle auf ihren Zustand überprüft. Insgesamt wurden 958 Altholzinseln in Hes­sen gemeldet, die eine Fläche von zu­sam­men 1 708 ha einnehmen. Die mittlere Flä­chengröße je Altholzinsel beträgt 1,78 ha. Sämtliche Altholzinseln besitzen einen An­teil von 0,21 % an der hessischen Holzbo­den­fläche. Insgesamt sind 2,5 % der geeig­neten Buchenbestände Hessens (> 140-jäh­ri­ge Altersklassen) als Altholzinseln ausge­wie­sen.

Der Zielrichtung des Altholzinsel-Pro­gramms entsprechend dominiert die Buche mit 80,2 % Anteil an der Bestockung aller er­fassten hessischen Altholzinseln. Zusam­men mit den Eichen (13,7 %) und sonstigen Laub­bäumen (2,1 %) erreichen die Laub­bäu­me insgesamt 96,0 %. Die Buchen waren im Durchschnitt 173 Jahre alt.

Stehendes Totholz ist mit im Mittel 2,3 Stäm­men der schwachen Dimension (20 bis 40 cm Bhd) vorhanden, solches mit > 40 cm Bhd findet sich mit durchschnittlich 4,5 Stäm­men  je  Altholzinsel. Liegendes Tot­holz der schwächeren Dimension (20 bis 40 cm Bhd) ist mit 2,5 bzw. der stärkeren (> 40 cm Bhd) mit 2,3 Stämmen/Altholzin­sel nachgewiesen.

 
 

Ergebnisse der Erfolgskontrolle

Unterscheiden sich die vorkommenden Artenspektren und Struk­turen zwischen Altholzinsel und Wirt­schaftswald? War das Altholzinsel-Programm somit erfolgreich?

Vier Altholzinseln und drei in regulärer Be­wirtschaftung stehende Vergleichsflächen in den Forstämtern Darmstadt und (ehe­mals) Seeheim-Jugenheim wurden anhand fol­gender Kriterien untersucht:

  • Totholz:

Das Gesamtvolumen an Totholz (generell ab 7 cm Durchmesser) beträgt in den Alt­holzinseln zwischen 19,4 und 102,4 Vfm/ha, in den Vergleichsflächen zwischen 8,7 und 58,8 Vfm/ha.

In den Altholzinseln hat sich ein deut­li­ches Totholzvolumen akkumuliert, in wel­­chem meist alle vier Zersetzungs­gra­de relativ ausgewogen vertreten sind – in den Wirtschaftswäldern dominieren ge­rin­gere Zersetzungsgrade. Die Volumi­na liegen überwiegend noch unter den Men­gen, die in mindestens 50 Jahre un­ge­nutzten Naturwäldern gemessen wur­den.

  • Baumhöhlen:

Die Höhlendichte ist in den Altholzinseln um Faktor 3 bis 5 gegenüber den Ver­gleichs­flächen erhöht.

Es dominieren Kleinhöhlen mit einer Zahl zwi­schen 14,7 und 30 Höhlen/ha in den Alt­holzinseln bzw. 3,3 bis 6 Höhlen/ha in den Vergleichsflächen. An zweiter Stelle fol­gen Spaltenhöhlen mit 3,3 bis 15,9 Höh­len/ha in den Altholzinseln und 0,7 bis 2 Höhlen/ha in den Vergleichs­flä­chen. Großhöhlen sind mit 2,3 bis 7 Höh­len/ha in den Altholzinseln und mit 0 bzw. 2 Höhlen/ha in den Vergleichs­flä­chen vertreten.

  • Sommervögel:

Große Höhlenbrüter (Schwarzspecht, Hohl­taube, Dohle) und kleine Höh­len­brüter (Blaumeise, Gartenbaumläufer, Kleiber, Kohlmeise, Star u.a.) zeigen in den Altholzinseln überwiegend arten- und individuenreichere Bestände. Hohl­tau­be und Dohle als wesentliche Ziel­arten des Altholzinsel-Programms wur­den nur in den Altholzinseln gefunden.

In der Regel sind die Arten- und Indi­viduenzahlen der je Begehung in den Alt­holzinseln registrierten Vögel insgesamt deutlich höher als in den Vergleichs­flä­chen; im Einzelfall hängt dieses jedoch von der Struktur der jeweiligen Fläche ab.

  • Totholz-Käfer:

Es wurden 193 an Holz lebende Kä­fer­ar­ten nachgewiesen, davon 57 Arten (30 %!) der Roten Liste Deutschlands, teils mit hessenweiter, für einzelne Ar­ten sogar bundesweiter Bedeutung. Bei­spiele sind der Bleiche Alteichen-Nacht­bock (Trichoferus pallidus; nur wenige Fund­orte in Deutschland, Indikatorart für artenreiche Käfergemeinschaften) und der Berliner Prachtkäfer (Dicerca bero­li­nensis; letzte Nachweise in Deutschland im Rhein- und Donaugebiet).

Der Anteil der Rote-Liste-Arten beläuft sich im Trockenaue-Standort Griesheim auf 33 %, ein Wert, der dieser Altholz­in­sel und diesem Biotoptyp (trocken­war­me, relativ lichte Eichenstandorte) im All­gemeinen aus Sicht des Artenschutzes eine prioritäre Stellung zuweist.

In den Buchenwald-Altholzinseln i.e.S. be­trägt der Anteil der Rote-Liste-Arten ku­muliert 20,7 %, die drei untersuchten Flä­chen besitzen somit besonderen na­tur­schutzfachlichen Wert, der sich auch deut­lich im Vergleich mit den drei Ver­gleichsflächen bemessen lässt, die kumu­liert nur einen Rote-Liste-Anteil von 11,4 % aufweisen.

Die Ergebnisse bei den Gesamtarten­zah­len zeigen das gleiche Bild: Die Altholz­inseln weisen kumuliert 116 Arten, die Ver­gleichsflächen 70 Arten auf, was ei­nem Anteil von nur 60 % entspricht. Noch gravierender sind die Unterschiede bei den absoluten Zahlen der Rote-Liste-Ar­ten im Artenspektrum, wo in den Alt­holz­inseln 24 gefährdete Arten (darunter ein Erstnachweis für Hessen), in den Ver­gleichsflächen nur 8 Arten zu finden wa­ren.

  • Moose:

Je Altholzinsel wurden 35 bis 57 Arten ge­funden, gegenüber 31 bis 37 Arten in den Vergleichsflächen; es fielen deutlich höhere Artenzahlen und Häufigkeiten so­wie stärker gefährdete Arten in den Alt­holzinseln auf.

 
 

Literaturauswertung

Welche Bedeutung haben Alt- und Totholz für den Na­turschutz insgesamt?

Zum ökologischen Wert von Totholz wurden Re­sultate aus der Fachliteratur zusammen­ge­fasst. Dabei zeigt sich, dass dessen Vor­kom­men für zahlreiche Artengruppen ein Schlüsselfaktor für das Vorkommen im Wald ist – insbesondere für Käfer, Hautflügler (Amei­sen, Wespen, Wildbienen), Zwei­flüg­ler, höhlenbrütende Vögel (u.a. mit dem Schwarz­specht als Großhöhlenbauer), Klein­säu­ger, Fledermäuse, Pilze, Moose und Flech­ten.

Dabei ist Totholz nicht gleich Totholz – sei­ne Qualität und dessen Vielfalt ist ein wich­tiges Merkmal. Diesbezüglich sind ins­be­sondere folgende Kriterien von Belang: Baum­arten (Laub– oder Nadelholz, einzelne Baum­arten), Dimension (besonders wertvoll ist stark dimensioniertes Totholz), Position (stehend oder liegend), Baumalter, Zerset­zungsgrad, Belichtung/Exposition, Feuchte, be­sondere Habitatstrukturen (wie Baum­höh­len, Baumhumus/Mulm, Rindenverlet­zun­gen, Pilzfruchtkörper etc.), Struktur­di­ver­sität und Zeitfaktoren.

Zentrale Fragen betreffen zudem die Quan­tität: Wie viel Totholz ist „normal“? Die­ses wird anhand spezifischer Unter­su­chun­gen zu einzelnen Artengruppen so weit wie möglich konkretisiert, um Anforde­run­gen an einen wirksamen Alt- und Totholz-Bio­topverbund formulieren zu können.

 
 

Folgerungen für die Planung

Wie ist ein Verbund von Alt- und Totholz in den hessischen Wäldern für die Zukunft aus naturschutz­fach­li­cher Sicht anzulegen?

Alt- und Totholzschutz bildet ein wesent­li­ches Standbein des generellen Zielsystems im Waldbiotopschutz: mit dem Erhalt der land­schaftlich charakteristischen Biotop­ty­pen mit ihrem typischen Arteninventar, dem Schutz möglichst vollständiger Lebens­ge­meinschaften (Biozönosen) in den not­wen­digen Flächengrößen und räumlichem Ver­bund, mit der Ermöglichung dynami­scher Prozesse natürlicher Entwicklung (mo­saikartige Waldsukzession) sowie dem Ge­währleisten einer flächendeckenden nach­haltigen forstlichen Nutzung unter In­te­gration des Biotopschutzes, soweit nicht hö­herrangige Naturschutzziele einen Nut­zungs­verzicht erfordern.

Begründet wird eine Bestandssicherung der vorhandenen Altholzinseln mit folgen­den Zielen:

  • Der aktuelle Bestand an Altholzinseln soll­te ausnahmslos erhalten werden, so­lan­ge in diesen die wesentlichen Habitat­qualitäten existieren.
  • Forstwirtschaftliche Nutzung in den Alt­holzinseln muss tabu bleiben, auch im Fal­le von Sturmwürfen.
  • In begründeten Einzelfällen kann pfle­gend eingegriffen werden, jedoch allein aus naturschutzfachlichen Erwägungen.
  • Für nicht (mehr) funktionsgerechte Alt­holz­inseln sollte mindestens adäquater Er­satz geschaffen werden.
  • Zwecks Erfüllung der Verkehrssiche­rungs­pflicht sind Vorkehrungen zu schaffen, wel­che so weit wie möglich Rücksicht auf den Alt- und Totholz-Erhalt nehmen.
  • Die Resultate der Bestandskontrolle er­fordern eine Nachbearbeitung in Form ei­ner Beratung der Forstämter und Re­vierbeamten.
  • Altholzinseln sind einzubinden in ein Bio­top­verbundsystem, für welches die allge­mei­­ne biogeographische Theorie und die zu­sammengestellten aut- und synökologi­schen Befunde zu den Anforderungen der Alt- und Totholz besiedelnden Flora und Fau­na bzw. Biozönosen den notwendigen Hin­tergrund bilden.

Überträgt man das Bio­top­verbund­kon­zept auf Alt- und Totholz­le­bensräume als die ganz zentralen Schlüsselgrößen des Wald­­naturschutzes, so resultieren vier Teil­auf­ga­ben:

  • Sicherung von Großschutzgebieten als To­talreservate,
  • Schaffung von weiteren Alt­holzinseln als Trittsteinbiotope mit min­des­tens 5 ha Flä­che,
  • Gewährleisten korri­dor­artiger Verbindun­gen zwischen diesen durch tote Einzel­bäume/Baumgruppen,
  • Erhalt von ungenutzten Einzel­bäu­men im Bestand.

Kriterien zur Gebiets­aus­wahl,  Mindest­flä­chengrößen für Totalreser­va­te, Integra­tion in die forstliche Nutzung und Sofort­maß­nahmen für seltene Arten wer­den be­leuch­tet und Hinweise zur Ver­kehrssiche­rungs­pflicht gegeben.

In einem Ausblick werden  folgende wei­te­­re Schritte vorgeschlagen:

1.  Entwicklung eines auf einem repräsen­ta­tiven Zielarten-Set basierenden Mo­dells, welches das Konzept konkreter quan­tifiziert und auf Landesebene wie re­gional und lokal als Planungshilfe dient;

2.  Analyse der ökonomischen Auswirkungen der schrittweisen Umsetzung des Kon­zepts und Erarbeitung von Finanzie­rungs­strategien;

3.  Aufbau eines Indikatorsystems mit Wei­serflächen, anhand derer die Ent­wick­lung der Biodiversität im Wald generell und besonders in den Alt- und Totholz-Strukturen einem Monitoring unterzogen wird;

4.  Ausgleich verbleibender Defizite durch Mit­tel der öffentlichen Hand, soweit mög­lich auch unter Nutzung von EU-För­dermitteln.